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In meinem Dokument ist bei der Erstellung ein Fehler gemacht worden. Kann dieser bei der beglaubigten Übersetzung korrigiert werden?

Ein beeideter Übersetzer ist bei einer beglaubigten Übersetzung verpflichtet den Originaltext wortgetreu und vollständig zu übersetzen, d.h. den Text genauso wiederzugeben, wie es im Originaldokument steht. In diesem Sinne heißt das, der vereidigte Übersetzer muss den Text genauso wie im Original wiedergeben. Auch Fehler müssen in die Übersetzung übernommen werden, sowas kann sein z.B., wenn der Familienname, die Adresse oder auch wenn eine Aktenzahl falsch geschrieben wird. Der Übersetzer kann in solchen Fällen nur eine Anmerkung der Übersetzung anfügen, dass es einen Fehler bei der Schreibweise diverser Fakten gibt/geben könnte. Dies kann mit der Vorlage einschlägiger Dokumente bei dem betreffenden Amt nachgewiesen werden.

 

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Lieferung der beglaubigten Übersetzung

Sie erhalten die bestellte beglaubigte Übersetzung pünktlich und spätestens zum angegebenen Zeitpunkt über E-Mail. Wenn Sie die beglaubigte Übersetzung auch in Papierversion benötigen zur Vorlage bei den Behörden, so bitten wir das bei der Bestellung anzugeben, so bekommen Sie die auch per Post zugesandt.

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